Neues Gesundheitsgesetz im Kanton Zürich
04.Sep.2008 09:31 Abgelegt in:Diverses
Der Kanton Zürich hat per 1. Juli 2008 ein neues Gesundheitsgesetz in Kraft gesetzt. Unter anderem ist auch der Heilpraktiker- oder Homöopathenberuf davon betroffen.
Grundsätzlich braucht es in Zukunft im Kanton Zürich keine kantonale Praxisbewilligung mehr. Auch die Aus- und Weiterbildung wird somit nicht mehr auf kantonaler Ebene kontrolliert.
Link zur Gesundheitsdirektion des Kt. Zürich.
Dies kann Vor- und Nachteile haben.
Auf der einen Seite wird bestimmt eine gewisse Qualitätssicherung verloren gehen, jedoch wird der freie Markt über erfolgreiche Therapeuten entscheiden. Ein nicht gut ausgebildeter Therapeut wird ganz automatisch weniger Zulauf haben.
Die Qualitätssicherung wird aber immer noch durch das EMR und die Homöopathie-Verbände, wie z.B. dem VKH sichergestellt. Somit ist dieser Gesetzesänderung also locker entgegenzusehen.
Grundsätzlich braucht es in Zukunft im Kanton Zürich keine kantonale Praxisbewilligung mehr. Auch die Aus- und Weiterbildung wird somit nicht mehr auf kantonaler Ebene kontrolliert.
Link zur Gesundheitsdirektion des Kt. Zürich.
Dies kann Vor- und Nachteile haben.
Auf der einen Seite wird bestimmt eine gewisse Qualitätssicherung verloren gehen, jedoch wird der freie Markt über erfolgreiche Therapeuten entscheiden. Ein nicht gut ausgebildeter Therapeut wird ganz automatisch weniger Zulauf haben.
Die Qualitätssicherung wird aber immer noch durch das EMR und die Homöopathie-Verbände, wie z.B. dem VKH sichergestellt. Somit ist dieser Gesetzesänderung also locker entgegenzusehen.