EGK Anerkennung
13.Sep.2008 11:34 Abgelegt in:
Praxis NewsUnd zum Schluss hat auch die
EGK bestätigt, dass meine Leistungen von Ihnen rückerstattet werden. Hier gilt das selbe wie bei allen anderen Kassen, informieren Sie sich zuerst bei Ihrem Versicherer, wieviel dieser von meiner Honorarrechnung übernimmt, bevor Sie sich bei mir anmelden.
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