Glossar

Arzneimittelprüfung

Die Arzneimittelprüfung ist die wichtigsten Methoden um herauszufinden, wie ein homöopathisches Arzneimittel funktioniert und gegen welche Symptome es eingesetzt werden kann.

Zuerst ist es sehr wichtig, dass die Arznei, welche geprüft werden soll, nach dem HAB-Standard hergestellt wurde, damit nicht verschieden Substanzen unter dem gleichen Namen geprüft werden. Sonst käme es zu grosser Verwirrung, wenn plötzlich gleichgenannte Arzneimittel unterschiedliche Wirkungen zeigen würden.

Nun wird ein Doppelblindversuch* durchgeführt. Eine Kontrollgruppe wird mit Placebo (leere Arznei, ohne Wirkstoff) eine andere mit dem Arzneimittel behandelt. Dabei werden den Versuchspersonen über mehrere Tage (teilweise auch Wochen) z.B. drei mal pro Tag homöopathische Arzneimittel verabreicht. Diese Arznei kann in verschiedenen Potenzen abgegeben werden, jedoch während der selben Arzneimittelprüfung nur in einer Potenzstufe, also z.B. eine C12.

Nun führen die Testpersonen (manchmal auch die Testleiter) von Anfang an ein Protokoll, wo Sie auffallende Körper-, Gemüts- oder sonstige Symptome notieren.

Zu erwähnen ist auch, dass eine Testperson „gesund“ sein muss und das Arzneimittelprüfungen niemals an Tieren durchgeführt werden. Es werden also nicht unzählige Versuchstiere, wie in anderen Medizinrichtungen, grösstenteils unnötig, gequält.

Während nun die Placebo- und die Arzneimittelgruppe aufschreiben oder berichten, was an Ihnen auffallend oder anders ist, läuft die Arzneimitelprüfung je nach dem einige Tage bis Wochen. Entweder bis genügend Informationen zusammengetragen sind oder bis die Prüfung zu schwere Symptome hervorrufen würde, dann wird selbstverständlich abgebrochen.

Am Ende der Prüfung wird verglichen, welche gleichen Symptome bei mehreren Testpersonen aufgetreten sind und diese die Symptome zuvor nicht von sich selbst gekannt haben. Diese Symptome stammen vom verabreichten Arzneimittel und können somit als Arzneimittelspezifisch in einer Materia Medica notiert werden. Symptome, welche z.B. nur bei einer Versuchsperson festgestellt wurden, werden nicht den Weg in die Materia Medica finden, da es sich dabei um ein Testpersonen-Spezifisches Symptom handeln könnte und dies zu ungenau ist um es als Arzneispezifisches Symptom nieder zu schreiben.

Warum machen Testpersonen überhaupt Symptome?

Die Arzneimittelprüfung funktioniert gleich wie die Homöopathie selbst. Lesen Sie dazu mehr unter: „Wie funktioniert Homöopathie?“ oder „Was ist Krankheit?“. Weitere Erklärungen rund um die Homöopathie finden Sie unter meinen FAQ’s oder im Glossar.

Wenn Sie den Originaltext von Samuel Hahnemann zur Arzneimittelprüfung in seinem „Organon der Heilkunst“ lesen wollen (was ich sehr empfehlen würde), klicken Sie hier und lesen Sie ab §120.



*Testpersonen und behandelnder Arzt oder Testleiter wissen nicht welche Arznei geprüft wird


Adresse

Praxis für klassische Homöopathie in Bülach
Adrian Schneider
Kasernenstrasse 4
8180 Bülach

Tel.: 044 / 860 00 02
info@similibus.ch


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Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr

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